Unterbringung einer Begleitperson

Unterbringung einer Begleitpersonen

Kranke Kinder sollten nicht ohne ihre engsten Bezugspersonen in fremder Umgebung sein müssen. Die Nähe von Eltern, Großeltern oder anderen vertrauten Menschen mindert die Angst und kann auch im Krankenhaus für die positive Stimmung sorgen, die für die Genesung so wichtig ist. Außerdem ist auch für uns als Behandler immer wieder der Kontakt zu den Eltern wichtig – zur Klärung der Vorgeschichte, zur Abstimmung des Vorgehens oder zur Einübung bestimmter Techniken für die Zeit nach der Entlassung.

Eltern übernachten kostenlos
Deswegen haben wir in unserer Kinderklinik die Möglichkeit geschaffen, dass Angehörige – sofern sie das wünschen – in fast jedem Falle bei ihrem Kind bleiben können. Für Kinder jenseits des Neugeborenenalters halten wir ausschließlich 2-Bett- und einige 1-Bett-Zimmer vor. Eltern können auf einem Behelfsbett ohne Aufpreis im Zimmer des Kindes mitübernachten. Für jeweils ein Zimmer, an wenigen Stellen für je zwei Zimmer gemeinsam, steht eine abgeschlossene Nasszelle mit Dusche zur Verfügung.

Für Kinder, die privat mit Einzelzimmerunterbringung versichert sind, stehen einige Zimmer mit eigener, innenliegender Nasszelle und zusätzlichem Bett für ein Elternteil zur Verfügung.

Aufnahme als Begleitperson
Sämtliche Patientenzimmer sind mit kostenlosem Kabelfernsehen ausgestattet, ein Telefon kann gegen eine Nutzungsgebühr an jedem Bett installiert werden.

Bei Kindern bis zum Schulalter und bei besonders schweren Erkrankungen der Kinder (Bescheinigung durch unsere Ärzte) besteht die Möglichkeit, dass sich ein Elternteil als Begleitperson aufnehmen lässt und kostenlos verpflegt wird. Als Angehörige älterer Kinder (ohne medizinische Begründung) können Sie sich durch die Cafeteria unseres Hauses während der gesamten Woche zu Vorzugspreisen versorgen lassen. Auf der Station selbst stehen Ihnen Kaffee und Tee unentgeltlich zur Verfügung. Unser Haus bietet mehrere Spiel- und Aufenthaltsräume für Patienten und Eltern; hier stehen Ihnen auch ein Mikrowellengerät und ein Kühlschrank zur „Selbstversorgung“ zur Verfügung.